Friedrich Beck
04.03.2016

Mieter ruft Schlüsseldienst – Wer zahlt

Ratgeber

Welcher Mieter hat solch eine Situation noch nicht erlebt? Er steht vor der Wohnungstür und kann nicht eintreten, weil er seinen Schlüssel verloren oder zu Hause vergessen hat. Oder es kann genauso gut passieren, dass der Mieter den Schlüssel versehentlich abbricht. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Schlüssel sich wegen eines Defekts am Schloss nicht mehr einführen lässt, weder von außen noch von innen.

Solche Fälle führen häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, wenn es darum geht, wer die Kosten für eine Reparatur bzw. einen Schlossaustausch zu tragen hat. Es gibt aber verschiedene Regelungen, die sich durchgesetzt haben und von der Rechtsprechung allgemein anerkannt und bestätigt werden.

 

Schloss kaputt, wer zahlt? – Selbst verschuldet oder nicht?

Zuerst muss Folgendes geklärt werden: Haben Sie als Mieter die Situation selbst verschuldet – etwa durch Verlust, durch einen Diebstahl oder das Abbrechen eines Schlüssels – oder handelt es sich um einen technischen Defekt an der Haustür bzw. am Türschloss durch Konstruktionsfehler oder Verschleiß?

Bei einem Selbstverschulden Ihrerseits kommen Sie nicht darum herum, die Kosten für eine Öffnung durch den Notdienst und/oder einen Austausch von Schloss und Schlüsseln selbst zu tragen. Das gilt nicht nur, wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, sondern auch, wenn Sie sich aus Versehen aus der Wohnung ausschließen.

Schlüsseldienstmonteur mit RechnungIn diesem Zusammenhang ein Tipp:

Manche Haftpflichtversicherungen decken Schäden ab, die im Zusammenhang mit einem Verlust Ihres Wohnungsschlüssels entstehen. Achten Sie auf solch eine Klausel in Ihrem Versicherungsvertrag. Eine Versicherung ist auch sehr nützlich, wenn das Mietshaus über eine Schließanlage verfügt, denn dann muss auch das Haustürschloss ausgetauscht werden.

 

Mitwirkungspflicht des Mieters

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, die Mietsache jederzeit in einem nutzbaren und bewohnbaren Zustand zu halten.

Haustür- und Wohnungsschlösser gehören eindeutig dazu. Treten an diesen Mängel auf, etwa Schwierigkeiten beim Auf- und Abschließen, ist der Mieter verpflichtet, diese Mängel seinem Vermieter umgehend mitzuteilen, damit er Abhilfe schaffen kann. Die Verpflichtung des Mieters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig festgeschrieben.

Kommt er dem nicht nach, kann der Vermieter die Kosten für den Schlüsselnotdienst auf den Mieter abwälzen.

Ein Beispiel aus der Praxis mag dies verdeutlichen:

Ein Mieter weiß seit einigen Wochen, dass sein Türschloss beim Betreten der Wohnung ständig hakt. Er informiert den Eigentümer allerdings nicht. Eines Tages lässt sich die Tür gar nicht mehr aufschließen, und der Mieter bricht den Schlüssel ab, so dass ein Schlüsseldienst gerufen werden muss. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, sofern er nicht kulanter Weise einspringt, die Kosten den Mieter tragen zu lassen.

 

Verschleißerscheinungen sind Vermietersache

Ein weiteres Praxisbeispiel:

Abgebrochener SchlüsselSie gehen zum Briefkasten und schließen die Tür hinter sich. Als Sie zurückkommen, können Sie zwar den Schlüssel einführen, aber das Schloss rührt sich nicht mehr. Der angeforderte Schlüsseldienst stellt fest, dass im Schloss ein Zapfen gebrochen ist, Sie jedoch keine Schuld daran tragen.

Folglich besteht ein Mangel, der bei diesem Beispiel laut Notdienst auf Alterserscheinungen zurückzuführen ist. Da der Defekt plötzlich aufgetreten ist, haben Sie keine Zeit, dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu stellen.

 Somit ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für Material und Arbeitsaufwand zu begleichen.   

 

Den Vermieter informieren, bevor Sie den Schlüsseldienst rufen

Nehmen wir an, Ihr Türschloss ist defekt, und Sie können deshalb Ihre Wohnung nicht betreten.

In diesem Fall können Sie Ihren Vermieter zur Übernahme der Kosten für einen Schlüsseldienst Hamburg heranziehen. Allerdings unterliegt dies gewissen Voraussetzungen, die unbedingt zu beachten sind.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter oder dem Hausmeister auf, schildern Sie die Situation und lassen Sie die entsprechende Person einen Schlüsseldienst beauftragen.

Bei diesem Ablauf sind Sie auf der sicheren Seite, der Vermieter wird in die Pflicht genommen. Vielleicht haben Sie auch Glück, dass der Hausmeister oder der Eigentümer Ihnen mit einem Ersatzschlüssel weiterhelfen können, so dass es erst gar nicht zu weiteren Problemen und Kosten kommt.

Die Wirklichkeit zeigt aber auch, dass gerade in solch einer Notsituation oft niemand unmittelbar zu erreichen ist. Für eine Mängelanzeige nach dem üblichen Verfahren bleibt also keine Zeit. Sie müssen selbst handeln und einen Dienst beauftragen.

Trotzdem sollten Sie beim Vermieter, beim Hausmeister oder der Hausverwaltung anrufen.

Dann können Sie bei einem Rechtsstreit an Hand der Verbindungsaufzeichnungen Ihres Telefonanbieters nachweisen, dass Sie entsprechend aktiv geworden sind. Ist das Schloss tatsächlich ohne Ihr Verschulden defekt, dürfen Sie eine Notöffnung sowie einen Austausch ausdrücklich selbst veranlassen.

Der Vermieter muss die Kosten dann nachträglich übernehmen.

Sollte Ihr Mietvertrag Klauseln enthalten, die solch ein eigenmächtiges Handeln ausschließen, können Sie diese anfechten, denn sie sind nach allgemeiner Rechtsprechung unwirksam.

Was steht im Mietvertrag?

Wohnung MietvertragAls betroffener Mieter sollten Sie unbedingt darauf achten, was Ihr Mietvertrag zu dem Thema sagt. Ist darin eine so genannte Kleinreparaturklausel enthalten, werden Sie unter Umständen auch bei einem technischen Defekt selbst zahlen müssen.

In der Klausel muss allerdings zum einen eine Obergrenze (Summe in Euro) pro Jahr festgeschrieben sein, zum anderen muss die Klausel die Gegenstände auflisten, für die solche Kleinreparaturen in Frage kommen.

Ist beides nicht der Fall, gilt die Klausel als nichtig, und der Vermieter muss die Kosten einer Türöffnung übernehmen.

Der Vermieter kann bei diesem Beispiel auch nicht damit argumentieren, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten, denn diese gilt nicht für Türschlösser, die gemeinhin als wartungsfrei angesehen werden. Im Streitfall hätte der Wohnungseigentümer mit diesem Argument rechtlich keine Chance.

Wie können Sie vorbeugen?

Die einfachste Methode, im Notfall ohne einen teuren Schlüsseldienst auszukommen, ist, einen Zweitschlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlegen, also bei Verwandten, Freunden oder auch einem Nachbarn im Haus.

Es gibt auch Schlösser, die sich problemlos von außen öffnen lassen, wenn der Schlüssel von innen steckt. Sollten Sie bereits beim Einzug feststellen, dass Ihr Wohnungsschloss Probleme macht, weisen Sie den Vermieter umgehend darauf hin.

Er ist verpflichtet, für Ersatz zu sorgen und im Notfall regresspflichtig.

 

Schloss defekt, wer zahlt wenn der Ernstfall eingetreten ist?Siegel 100% Zufriedenheitsgarantie

Stehen Sie wirklich einmal vor Ihrer Wohnung und können nicht hinein, sollten Sie nicht in Panik verfallen und den erstbesten Schlüsseldienst anrufen.

Fragen Sie am Telefon nach den Gesamtkosten inklusive Anfahrt usw. Bei den Notdiensten gibt es zum Teil horrende Unterschiede und leider viele schwarze Schafe, deren Preisgestaltung an Abzocke und Wucherei grenzt.

Seriöse Anbieter haben transparente und nachvollziehbare Preise. An Sonn- und Feiertagen kann es auch zu Aufschlägen von etwa 100 Prozent kommen. Verbraucherschützer raten dazu, erstmal eine Anzahlung zu leisten und den Rest später zu überweisen. So können Sie Arbeits- und Zeitaufwand noch einmal in Ruhe überprüfen und sich eventuell beraten lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Monteur darauf einlässt und nicht schon vor seiner Dienstleistung die komplette Summe kassieren will.



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